Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsberichte 2011
Die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsichtsbehörde AB-BA (Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft) haben heute ihre Tätigkeitsberichte 2011 veröffentlicht:
Die Aufsichtsbehörde bemängelt u.a. die Kritik der Bundesanwaltschaft am Bundesstrafgericht, die trotz einer früheren Intervention erfolgte:
In der Pressemitteilung vom 27.10.2011 über den Verzicht auf eine Beschwerde gegen das Urteil Holenweger übte die Bundesanwaltschaft heftige Kritik am Urteil des Bundesstrafgerichts. Die AB-BA hatte bereits im Februar 2011 an die Adresse der Bundesanwaltschaft die klare Erwartung formuliert, dass die Bundesanwaltschaft auf Kritik an anderen Behörden, namentlich dem BStGer, via Medien verzichtet. Die Bundesanwaltschaft zeigte sich damit einverstanden. Nach der erwähnten Pressemitteilung im Fall Holenweger intervenierte die Aufsichtsbehörde im Rahmen der nächsten Aufsichtssitzung im November 2011 beim Bundesanwalt und stellte klar, dass sie es in keinem weiteren Fall mehr tolerieren würde, wenn die Bundesanwaltschaft via Medien an anderen Behörden in einem solchen Ausmass Kritik übe.
Nehmen wir an, die BA würde sich nicht daran halten, und weiterhin andere (übergeordnete) Instanzen kritisieren:
Welche Möglichkeiten hätte die Aufsichtsbehörde konkret?
Genau das habe ich mich auch gefragt.
Also das heisst wieder mal konkret:
Wer nicht angeschnallt ist, zahlt 60 CHF und muss im Zweifelsfall einen Tag ins Gefängnis. Das wird durchgezogen.
Aber Amtspersonen (die damit über spezielle Macht und damit Verantwortung verfügen) können faktisch nicht bestraft werden, wenn sie die Demokratie gefährden (in dem sie die richterliche Gewalt untergraben).
Müsste jetzt nicht der Nachrichtendienst des Bundes die Bundesanwaltschaft wg Extremismus-Verdacht überwachen?