Bundesgericht droht dem Appellationsgericht Basel-Stadt mit Kostenauflage

Mit Urteil vom 13. Juli 2004 1.P.210/2004 rügt das Bundesgericht zum dritten Mal die Praxis des Appellationsgerichts Basel-Stadt, Gesuche um unentgeltliche Prozessführung bzw. Verbeiständung “mit dem pauschalen und ungenügend begründeten Hinweis auf die Aussichtslosigkeit der Appellation” abzuweisen und droht offen damit, dem Kanton Basel-Stadt in Zukunft die Kosten für das bundesgerichtliche Verfahren aufzuerlegen.