Bundesgericht mildert Strafe für Übergriffe an Teenagern
Laut heutiger Ausgabe der NZZ muss das Obergericht des Kantons Schaffhausen das Strafmass gegen einen Musiklehrer neu beurteilen. Das Bundesgericht (6S.148/2004) hat entschieden, dass die strafmindernden Umstände zu wenig berücksichtigt wurden.