Bundesgericht: Zugangsbeschränkung?
Mit der laufenden Revision des Bundesgerichtsgesetzes BGG sollen u.a. die Zugangshürden im Strafrecht erhöht werden. Bussen bis CHF 5,000.00 sollen grundsätzlich nicht mehr dem Bundesgericht vorgelegt werden können (vgl. dazu den heute erschienenen NZZ-Artikel sowie die Projektseite des Bundesamts für Justiz mit allen Materialien.
Die Stossrichtung dürfte nicht falsch sein. Sie könnte aber dazu führen, dass insbesondere im Strassenverkehrsrecht die Einheitlichkeit der Rechtsprechung verloren geht. Ohne das Bundesgericht (bzw. ohne drohende Beschwerde ans Bundesgericht) würde auch die ohnehin schon schwache Unschuldsvermutung im Übertretungsstrafverfahren weiter marginalisiert. Einzelne kantonale Obergerichte rühmen sich ja schon, wenn ihre Urteile vom Bundesgericht als gerade noch nicht willkürlich geschützt werden. Aber vielleicht geben sie sich auch mehr Mühe, wenn sie wissen, dass sie die letzte Instanz sind.
Haha wers glaubt, zum glück sind ja oftmals Administrativmassnahmen mitangedroht womit nicht wieder gut zu machender Nachteil droht auch bei kleiner Busse, damit dürfte zum mindest im Stv. der rechtsschutz gewahrt bleiben, da die Administrativmassnahme ja an der Strafzumessung hängt und ich nur dort umfassenden Rechtsschutz geniesse.