Bundesrechtswidrig aber nicht rechtsmissbräuchlich

Das Obergericht des Kantons Aargau hat laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gleich mehrfach gegen Gesetz und Rechtsprechung verstossen (BGer 6B_73/2015 vom 25.11.2015).

Es hat dabei aber im Ergebnis sein Ermessen nicht missbraucht.

Die Vorinstanz verstösst mehrfach gegen die gesetzlichen Vorschriften und die bundesgerichtlichen Grundsätze der Strafzumessung. Die Rügen des Beschwerdeführers vermögen im Ergebnis jedoch keinen Ermessensmissbrauch im Hinblick auf die ausgesprochene Freiheitsstrafe von fünf Jahren aufzuzeigen (E. 2.4).

Man könnte das auch so verstehen, dass die Anwendung des Gesetzes eine Frage des Ermessens sei. So meinte es das Bundesgericht aber wohl nicht.