Bundesrichter zur Raserdebatte

In den letzten Wochen übertrafen sich v.a.  Politiker und Journalisten mit immer weitergehenden Forderungen im “Kampf” gegen Raser. Ich hatte mir schon lange vorgenommen, die Debatte hier aufzuarbeiten, aber sie nahm Dimensionen an, denen ich nicht mehr gewachsen war. Der Anlass, dass ich es nun doch im Ansatz versuche, ist ein MZ-Interview mit einem Bundesrichter, der gewisse Dinge zurecht rückt (s. dazu untewn und auch den Beitrag im Tages-Anzeiger).

Den Tiefpunkt der Debatte ist und bleibt für mich die völlig unbegründete Justizkritik eines bloggenden Bundesrats, der in seinem früheren Leben Strafverteidiger war und es eigentlich besser wissen müsste. Aus dem Interview:

 

TA: Wenn Raser nach Unfällen mit Todesfolge frei herumlaufen und sich in Szene setzen, schürt das den Volkszorn. Sollten die Behörden nicht rigoroser vorgehen?

Leuenberger: Ich beobachte merkwürdige Beisshemmungen bei der Justiz. Man könnte zum Beispiel einen Raser so lange inhaftieren, bis abgeklärt ist, ob es besondere Massnahmen braucht, damit er seine Raserei nicht wiederholt und die Bevölkerung nochmals gefährdet. Ich hoffe, die öffentliche Debatte und Via Sicura machen den Richtern Mut für härtere Verdikte [Das Interview ist auf der Homepage des UVEK abgedruckt].

 

Heute meldet sich nun wie gesagt ein Bundesrichter zu Wort, der endlich ein paar Dinge zurecht rückt und insbesondere die Richter auffordert, kühlen Kopf zu bewahren:

Mutig sind Richterinnen und Richter, die auch bei so genannten Rasern unbeeinflusst bleiben und in jedem Einzelfall Schuld und Strafe angemessen festsetzen.