Bundesrichter Zünd nach Strassburg
Die parlamentarische Versammlung des Europarats, das “parlamentarische Gewissen Europas”, hat Bundesrichter Andreas Zünd zum Nachfolger von Helen Keller als Richter am EGMR gewählt. Seine Amtszeit beträgt neun Jahre und beginnt in spätestens drei Monaten.
Dr. Andreas Zünd gehört der SP an. Dazu die NZZ:
Am EGMR spielt die Parteizugehörigkeit zwar keine Rolle. Ohnehin hat man ausserhalb der Schweiz wenig Verständnis dafür, dass Richterinnen und Richter einer politischen Partei angehören. Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (Greco) hat die Schweiz in der Vergangenheit schon mehrfach für ihr System kritisiert.
Der Bundesrat hat sich dafür nicht interessiert und hat ausschliesslich politisch gewählte Richter nominiert. Vermutlich hofft er, die EGMR-Rechtsprechung werde der Schweiz gegenüber wieder etwas milder.
Lustig wäre gewesen, wenn man Herrn Donzallaz nominiert hätte.
Wer sich über das Auswahlverfahren ein eigenes Bild machen möchte, kann die Beschreibung des Verfahrens auf der Website des Wahlorgans (Parlamentarische Versammlung des Europarates) nachlesen ( https://assembly.coe.int/LifeRay/CDH/Pdf/TableForthcomingJudgesElections-FR.pdf ). Die Beschreibung des innerstaatlichen Selektionsprozesses findet sich in den dort zur Schweiz verlinkten Dokumenten (z.B. https://pace.coe.int/fr/files/28730/html ).
Die Amtszeit endet übrigens für den neu gewählten Richter Zünd (64) von Konventions wegen mit Vollendung des 70. Lebensjahres (Art. 23 Abs. 2 EMRK).
@Adrian: Soll die Amtszeitbeschränkung nicht aufgehoben werden?
Ja. Aber auf die Amtsdauer von Richter Zünd wird sich diese Änderung nicht auswirken (Art. 8 Abs. 1 Protokoll Nr. 15 zur EMRK).
@Adrian: alles klar, herzlichen Dank.
Besten Dank für die weiterführenden Infos. Niedrigste Kategorie bei den Sprachkenntnissen: “assez bien” 🙂
Doch, mit Protokoll Nr. 15 (https://www.coe.int/fr/web/conventions/full-list/-/conventions/rms/0900001680084843). Das ist noch nicht in Kraft und wird nach seinem Art. 8 auf Herrn Richter Zünd nicht anwendbar sein.