BWIS II – Gutachter prüft Verfassungsmässigkeit der verfassungswidrigen Vorlage

Die unsägliche BWIS II – Vorlage (s. meine früheren Beiträge) ist in der Wintersession des Nationalrats gescheitert. Der Rat trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Nun soll gemäss Tages-Anzeiger in einem externen Gutachten die Verfassungsmässigkeit der Vorlage geprüft werden. Aus dem Votum von BR Schmid:

Wir haben jetzt, nachdem die Kommission beraten und mehrheitlich Rückweisung beschlossen hat, einen externen Gutachter damit beauftragt, das Ganze auch aus der Aussensicht nochmals zu analysieren. Dieses Gutachten wird in einem ersten Entwurf im Februar oder März vorliegen. Das Gutachten wird im Laufe des Frühjahrs an die Kommission weitergeleitet und eine Grundlage sein, um die Vorlage zu vertiefen. 

Wieso muss gutachterlich geklärt werden, was auf den ersten Blick klar ist? Wieso muss zuerst ein Entwurf vorgelegt werden? Muss der Gutachter den Bundesrat fragen, ob er mit dem Entwurf einverstanden sei und ihn andernfalls nach den Wünschen des Bundesrats anpassen? Welcher Gutachter lässt sich auf ein solches Verfahren ein?

Schmerzlicher Tiefpunkt der nationalrätlichen Debatte war m.E. das Votum ausgerechnet eines “freisinnigen” Solothurners:

Auch wenn die SVP – wie wir auch! – die persönliche Freiheit und die freiheitliche Gesellschaft natürlich sehr hoch einschätzt, so müssen wir Sie doch darauf hinweisen, dass es hier nur um individuelle Freiheitseinschränkungen gehen kann (Hervorhebungen durch mich).