BWIS II – Veröffentlichung des Vorentwurfs
Gemäss NZZ hat der Bundesrat beschlossen,
dass die bisherige Praxis weitergeführt werden soll, wonach Geschäfte im Stadium der Ämterkonsultation nicht veröffentlicht werden sollen.
Von dieser Praxis ist das fedpol abgewichen, indem es seinen Vorentwurf online gestellt hatte (s. meinen früheren Beitrag). Aus der Pressemitteilung der Bundeskanzlei:
Das Ämterkonsultationsverfahren ist verwaltungsintern und bezweckt die Erstellung eines konsolidierten Entwurfes. Der Einbezug verwaltungsexterner Kreise erfolgt später im Rahmen des ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens. Über Zeitpunkt und Inhalt der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat entscheiden.
Damit bevorzugt es der Bundesrat, dass die amtsinternen Vorentwürfe weiterhin durch Indiskretionen an die Öffentlichkeit gelangen. Im Übrigen vermag ich nicht einzusehen, was denn so grauenvoll an der Vorstellung ist, dass sich „verwaltungsexterne Stellen“ bereits vor Abschluss der Ämterkonsultation zu Wort melden, zumal sie das ohnehin tun und aufgrund von verwaltungsinternen Indiskretionen auch in Zukunft tun werden. Cui bono?