Carlos, die Justiz und die Medien

Seit das Bundesgericht seinen Entscheid zur Entlassung von Carlos aus der vorsorglichen geschlossenen Unterbringung publiziert hat (BGer 6B_85/2014 vom 18.02.2014), zeigen sich die Kommentatoren über zwei Themenkomplexe empört, nämlich über die Inkompetenz der Justiz im Kanton Zürich und über den Einfluss der Medien auf die Justiz.

Spannend sind insbesondere die heute publizierten Reaktionen in den Medien, die plötzlich allesamt gewusst zu haben scheinen, wie das Bundesgericht entscheiden werden müsse. Schlimm sind aber vor allem die Kommentatoren, die sich über den Einfluss der Medien auf die Justiz empört zeigen, obwohl sie dauernd um genau diesen Einfluss ringen. Hier ein Beispiel aus 10vor10.

Aus dem Urteil, dessen unaufgeregte und sachliche Begründung an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt:

Der abrupte Abbruch des Sondersettings steht in keinem Zusammenhang mit seinem eigenen Verhalten, welches eine geschlossene Unterbringung im Sinne einer Krisenintervention vorübergehend erlaubt und zum Wohle des Jugendlichen geboten hätte. Der Settingabbruch und die damit einhergehende vorsorgliche Einweisung in die geschlossene Abteilung des MZU war vielmehr Folge der kritischen medialen Berichterstattung und des wachsenden öffentlichen Drucks. Dass der Beschwerdeführer den unvermittelten Massnahmeabbruch als unfair empfindet, ist grundsätzlich nachvollziehbar und kann jedenfalls nicht zur Rechtfertigung der geschlossenen Unterbringung (zwecks Begutachtung) herangezogen werden. Die Einweisung des Beschwerdeführers in die geschlossene Abteilung des MZU, welche einen schweren Eingriff in seine Persönlichkeits- und Freiheitsrechte darstellt, beruht damit im Ergebnis auf sachfremden Gründen (E. 5.4).