Neue nebenamtliche Bundesrichterin
In der vergangenen Woche hat die Bundesversammlung eine 28-jährige Kollegin als nebenamtliche Bundesrichterin gewählt: Dr. iur. Sarah Bechaalany (Grüne). Ich
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WeiterlesenNach Art. 51 StGB ist die ausgestandene Untersuchungshaft auf die Strafe anzurechnen. Was sich wie eine gesetzgeberische Rechtswohltat anhört, ist
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