Rechtsstaatswidrige Tatprovokation
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals die “rechtsstaatswidrige Tatprovokation” als endgültiges Verfahrenshindernis anerkannt (BGH 2 StR 97/14 vom 10.06.2015).
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
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