Zur Zuständigkeit im Ausstandsverfahren
Ausstandsgesuche sind nach Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO von der Beschwerdeinstanz zu behandeln; auch wenn das Strafverfahren bereits erstinstanzlich hängig
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Ausstandsgesuche sind nach Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO von der Beschwerdeinstanz zu behandeln; auch wenn das Strafverfahren bereits erstinstanzlich hängig
WeiterlesenDas Bundesgericht erklärt eine weitere Konstellation für EMRK-konform, in denen Personalunion zwischen Sachrichter und Haftrichter zulässig sein soll (BGer 1B_562/2021
WeiterlesenDas Appellationsgericht BS hat einen Staatsanwalt auf Antrag der Verteidigung in den Ausstand befördert, der sich in einer internen Aktennotiz
WeiterlesenAndrés Payer hat mit seiner erweiterten Masterarbeit ein eindrückliches Werk veröffentlicht, das für Strafverfolger und Verteidiger unverzichtbar sein wird, sobald
WeiterlesenNach der Anmeldung einer Berufung liegt die Verfahrensleitung weiterhin bei der Verfahrensleitung des erstinstanzlichen Gerichts (BGer 1B_463/2021 vom 05.10.2021): Ainsi,
WeiterlesenWenn in einem kontradiktorisch geführten Strafverfahren eine Partei nicht an der Gerichtsverhandlung teilnimmt, besteht die von vielen Richterinnen und Richtern
Weiterlesen
Letzte Kommentare