Zu spät bestellte Verteidigung
Nach Art. 131 StPO ist eine Verteidigung zu bestellen, sobald die Notwendigkeit i.S.v. Art. 130 StPO erkennbar ist. Die vor
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Nach Art. 131 StPO ist eine Verteidigung zu bestellen, sobald die Notwendigkeit i.S.v. Art. 130 StPO erkennbar ist. Die vor
Weiterlesen… wenn diese dann doch keine Verteidigungsansprüche geltend macht. Das könnte das Motto eines neuen Urteils des Bundesgerichts sein (BGer 6B_710/2014
WeiterlesenDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat erstmals die „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ als endgültiges Verfahrenshindernis anerkannt (BGH 2 StR 97/14 vom 10.06.2015).
WeiterlesenDas Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes am 1. Juli 2011 hatte zur Folge, dass Hanfpflanzen über Nacht zu verbotenen Betäubungsmitteln wurden.
WeiterlesenDie Fälle, in denen das Bundesgericht Präventivhaft schützt, werden immer fragwürdiger. In einem Entscheid vom 23. Juni 2015 (BGer 1B_202/2015)
WeiterlesenDas Obergericht des Kantons Aargau hat Bundesrecht verletzt, als es nicht auf ein Revisionsgesuch eines Beschwerdeführers eingetreten ist (BGer 6B_864/2014
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