Flexibles und durchlässiges (Massnahmen-)Recht
Art 65 Abs. 2 StGB dient der Korrektur von rechtskräftigen, aber fehlerhaften Urteilen. Das verstösst gegen das Verbot der Doppelbestrafung
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Art 65 Abs. 2 StGB dient der Korrektur von rechtskräftigen, aber fehlerhaften Urteilen. Das verstösst gegen das Verbot der Doppelbestrafung
WeiterlesenWiedergutmachung schützt (zumindest in der Schweiz, wo Strafrecht angeblich ultima ratio ist) vor Strafe nicht. Es ist deshalb nicht bundesrechtswidrig,
WeiterlesenNach 19 Jahren beantragte ein Verwahrter bei den bernischen Vollzugsbehörden erfolglos die Aufhebung der bzw. die bedingte Entlassung aus der
WeiterlesenDie bedingte Entlassung aus einer Verwahrung ist zwar gesetzlich vorgesehen (Art. 64a StGB), praktisch aber wohl nur noch denkbar, wenn
WeiterlesenIch muss heute einem Klienten, der seit 35 Jahren verwahrt ist, einen Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts weiterleiten, in dem er
WeiterlesenDas Bundesgericht schützt den Austausch einer Massnahme nach Art. 59 StGB in eine Verwahrung nach Art. 64 StGB (BGE 6B_82/2021
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