Tatgehilfe und Hehler zugleich
Wer zuerst als Gehilfe die Vortat fördert und danach an der Beute auch noch Hehlerei begeht, wird für beides bestraft
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Wer zuerst als Gehilfe die Vortat fördert und danach an der Beute auch noch Hehlerei begeht, wird für beides bestraft
WeiterlesenVor allem in erstinstanzlichen Urteilen wird die ausgesprochene Strafe oft mit Umständen begründet, die bereits für die Erfüllung des (qualifizierten)
WeiterlesenNach einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist es zulässig, im Strafbefehl eine Verbindungsbusse nach Art. 42 Abs. 4 StGB auch
WeiterlesenEs ist zweifellos zulässig, sich selbst eines Verbrechens zu bezichtigen. Heutzutage macht man sowas beispielweise, indem man seine Raserfahrt aufzeichnet
WeiterlesenDas Bundesgericht stellt ein Strafverfahren ein, das seit 2011 im Rechtsmittelverfahren steckt und im Jahr 2016 bereits einmal das Bundesgericht
WeiterlesenNach Art. 46 Abs. 5 StGB darf ein Widerruf nicht mehr angeordnet werden, wenn seit dem Ablauf der Probezeit drei
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