12 bzw. 8 Jahre für Drogenimporteure
Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafen von 12 bzw. 8 Jahren, zu welchen die Importeure grosser Drogenmengen verurteilt wurden (BGer 6B_608/2011
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafen von 12 bzw. 8 Jahren, zu welchen die Importeure grosser Drogenmengen verurteilt wurden (BGer 6B_608/2011
WeiterlesenDas Bundesgericht bestätigt eine Verurteilung wegen Anstiftung zu Drogenhandel (BGer 6B_598/2009 vom 23.11.2009). Der verurteilte Beschwerdeführer machte geltend, er habe
WeiterlesenDas Bundesgericht korrigiert in BGer6B_72/2009 vom 20.05.2009 ein Urteil, welches folgenden Sachverhalt als Gehilfenschaft subsumiert hatte. L’arrêt attaqué retient que,
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WeiterlesenDie Strafkammer des Bundesstrafgerichts wurde vom Bundesgericht auf Nichtigkeitsbeschwerde eines Staatsanwalts des Bundes gleich mehrfach korrigiert und allein bei der
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