nemo tenetur oder: wie lautet Ihr Entsperrcode?
Die polizeiliche Frage nach dem Entsperrcode für ein bei der beschuldigten Person sichergestelltes Mobiltelefons ist ohne die Belehrungen nach Art.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die polizeiliche Frage nach dem Entsperrcode für ein bei der beschuldigten Person sichergestelltes Mobiltelefons ist ohne die Belehrungen nach Art.
WeiterlesenNach der Rechtsprechung des Bundesgerichts (aktuell bestätigt in BGer 7B_901/2024 vom 09.12.2024) liegen Sinn und Zweck der Siegelung darin, dass
WeiterlesenModerne Autos sind auch Datenträger, die durchsuchungsfähige Aufzeichnungen enthalten können. Es ist daher folgerichtig, dass ein sichergestellter Wagen (hier nach
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WeiterlesenDie Strafbehörden können sich hierzulande nicht vorstellen, dass ein Laborgutachten (schon der Begriff „Gutachten“ ist in diesem Zusammenhang problematisch) fehlerhaft
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