Zucht im “Justizvollzug”
Die ehemaligen Zuchthäuser heissen heute nach deutschem Vorbild Justizvollzugsanstalten. In diesen Anstalten sollten eigentlich die Sanktionen vollzogen werden, welche die
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die ehemaligen Zuchthäuser heissen heute nach deutschem Vorbild Justizvollzugsanstalten. In diesen Anstalten sollten eigentlich die Sanktionen vollzogen werden, welche die
WeiterlesenEine Vollzugsbehörde hat ein von ihr bestelltes Vollzugsgutachten als “Parteigutachten” bezeichnet, Vielleicht war diese Bezeichnung einfach ehrlich und sachgerecht.
WeiterlesenEs dürfte unmöglich sein, einen verurteilten Straftäter, der die Tat trotz des Urteils bestreitet, therapieren zu wollen, zumal dabei die
WeiterlesenEs ist zwar klar, dass die Strafprozessordnung – aus guten Gründen – in nachträglichen gerichtlichen Verfahren keine gesetzliche Grundlage für
WeiterlesenZum zweiten Mal heisst das Bundesgericht die Beschwerde eines Verwahrten gut, der um seine bedingte Entlassung kämpft, aber bereits daran
WeiterlesenDass nach einem erstinstanzlichen Freispruch noch immer ein dringender Tatverdacht bejaht werden kann, erscheint mir als ausgeschlossen. Das Bundesgericht ist
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