Die Schweiz und ihre Gefangenen
Die NKVF bezeichnet die Haftbedingungen im Gefängnis von Pruntrut als unmenschlich und erniedrigend (Art. 3 EMRK). Die NKVF, die m.E.
WeiterlesenAktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Die NKVF bezeichnet die Haftbedingungen im Gefängnis von Pruntrut als unmenschlich und erniedrigend (Art. 3 EMRK). Die NKVF, die m.E.
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WeiterlesenBekanntlich erstreckt sich das Mandat einer amtlichen Verteidigung nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht auf das Beschwerdeverfahren. Das gilt grundsätzlich sogar
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