Chambaz c. Suisse

Die 5. Kammer des EGMR verurteilt die Schweiz einmal mehr wegen Verletzung von Art. 6 EMRK, dies mit der Stimme der neuen Richterin aus der Schweiz (EGMR, Requête no 11663/04 vom 05.04.2012, Chambaz c. Suisse). Verletzt waren die Selbstbelastungsfreiheit und die Waffengleichheit. In einem Steuerhinterziehungsverfahren wurde der Beschwerdeführer in gutschweizerischer Tradition gebüsst, weil er sich geweigert hatte, selbstbelastende Unterlagen einzureichen. Zudem erhielt er keine vollständige Akteneinsicht.

Der Fall hatte im Kantons Waadt und vor Bundesgericht (zuletzt BGer 2P.278/2002 vom 02.10.2003) etliche Entscheide ausgelöst und wird nun wahrscheinlich wieder neu aufgerollt.

Eine Übersicht über den Entscheid findet sich in der Medienmitteilung.

Der Entscheid, so er denn rechtskräftig wird, wird sorgfältig zu analysieren sein. Er könnte das Steuerverfahrensrecht in der Schweiz nachhaltig beeinflussen.