Chauffeurverordnung gilt auch im Ausland
Dass der Bundesrat als Verwaltungsbehörde kompetent sein kann, Strafnormen zu setzen, leuchtet mir selbst dann nicht ein, wenn dies eine klare Delegationsnorm in einem Gesetz im formellen Sinn vorsieht. Noch schwieriger wird es, wenn diese Strafnorm dann auch noch im Ausland gelten soll.
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist dies aber durchaus möglich (BGE 6B_1151/20165 vom 21.12.2016, Publikation in der AS vorgesehen). Danach können auch im Ausland begangene Verstösse gegen das AETR respektive die ARV 1 von den schweizerischen Strafbehörden verfolgt und bestraft werden.
Zum Territorialitätsprinzip:
Art. 56 SVG durchbricht das Territorialitätsprinzip, indem der Bundesrat ermächtigt wird, auf Verordnungsebene Bestimmungen zu erlassen, die für berufsmässige Motorfahrzeugfahrer auch auf ausländischem Territorium Geltung haben (BRUNO SCHLEGEL, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 183 zu Art. 56 SVG). Gestützt auf diese Bestimmung sowie Art. 103 SVG hat der Bundesrat die ARV 1 erlassen.
Ich verstehe mit Inbrunst und voller Absicht nichts von Strassenverkehrsrecht, aber müsste nach der vorgenannten Logik des Bundesgerichts Art. 56 SVG nicht ein Verstoss gegen Art. 1 StGB (nulla poena sine lege certa) sein, weil der durchschnittliche Gesetzesadressat, der Bürger, aus diesem Artikel den Durchbruch des Territonalitätsprinzips gar nicht entnehmen kann?
(Ich zumindest lese in Art. 56 Abs. 2 lit. b SVG nicht hinein, dass der Bundesrat die Kompetenz hat, Verhalten im Ausland zu normieren. Ich hätte vielmehr argumentiert, dass sich die Regulierungskompetenz nach dieser Norm auf das Verhalten von Berufschauffeuren, die mit Schweizer Kennzeichen im Ausland tätig sind, nur soweit erstreckt, als diese sich (evt. ausnahmsweise mal) im Inland befinden.)
Mag der Ratio legis etwas widersprechen, aber Strafrecht muss für mich sehr exakt sein, und diese Bestimmung ist das m.E nicht genügend. Liege ich da ansatzweise richtig, oder ist das nach h.L anders und doch erkennbar? Ist ein Rechtsgebiet, in dem ich völlig unbeleckt bin, also bitte gerne korrigieren, falls ich Stuss schreibe…)