Christoph Urwyler, Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug
In der immer lauter nach Sicherheit schreienden Rechtswirklichkeit wird die Anwendung der bedingten Entlassung (Art. 86 ff. StGB) immer stärker zurückgedrängt. Das liegt sicher auch daran, dass das Institut wissenschaftlich kaum durchdrungen war. Das hat sich nun aber geändert:
Die mit dem Professor Walther Hug-Preis ausgezeichnete Disseration von Urwyler ist als Band 8 in der Reihe sui generis erschienen.
[Pflichtlektüre für Strafbehörden, Vollzugsbehörden, Verwaltungsgerichte, Bundesgericht und (gescheiterte) Strafverteidiger, deren Klienten trotz ihrer Unschuld im Vollzug gelandet sind].
Strafrecht verkommt vom Strafcharakter zum Präventiv alles mögliche Verhinderungsrecht, sieht man ja nur schon an den begehren Terroristen Präventiv Verhaften zu können, wer dann Terrorist ist liegt im Auge des Betrachters, auch die Linke galt einst als Terrorist.
Mit ist ein Fall bekannt, da hat einer Kauderwelsche Drohungen per Facebook ausgesprochen, da er einen legalen Waffenschein hatte, gabs direkt eine Hausdurchsuchung. Es gab keinen Zusammenhang zwischen Schusswaffen und unverständlichen angeblichen Drohungen, die Begründung für die Hausdurchsuchung, ja seit Leimbacher müssen wir sofort intervenieren in solchen Fällen (schriftliche Auskunft des Sta an den Betroffenen) Der betroffene war während der Hausdurchsuchung im Ausland in den Ferien (schien also ganz akute Gefährdung vorzuliegen, da er auf einem anderen Kontinent weilte)
Der Fall ist seit mehren Jahren hängig, Die Schusswaffen wurden sichergestellt, aber nicht Beschlagnahmt.
Die Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung wurde abgelehnt mangels wieder gut zu machendem Nachteil, und aufs Hauptverfahren verwiesen, welches seit mehr als 3 Jahren hängig ist.
Recht auf Wirksame Beschwerde?
Was das nun mit der erwähnten Dissertation über die bedingte Entlassung zu tun hat, erschliesst sich mir also wirklich nicht John….Wollten Sie mal völlig wahllos Dampf ablassen wegen Ihres Klienten?
Es nahm Bezug auf:
In der immer lauter nach Sicherheit schreienden Rechtswirklichkeit
Ich bin nicht Anwalt…
@John: …. Dass Sie nicht Anwalt sind, spricht nicht gegen Sie.
Ich freue mich über den Hinweis auf meine Dissertation im Strafprozess-Blog. Von Hause aus Soziologe, habe ich in der Arbeit verschiedene rechtliche Massnahmen zur Stärkung der bedingten Entlassung vorgeschlagen. Wie sehr in diesem Bereich das politisch Wünschbare und das politisch Machbare auseinander klaffen, haben mir diverse Rückmeldungen aus der Praxis gezeigt. Schwierige Zeiten für eine rationale Kriminalpolitik! So schlägt der Bundesrat gar die Abschaffung der Hälfteentlassung vor (BR Bericht über die lebenslange Freiheitsstrafe 2020: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81314.html). Umso mehr hoffe ich, dass meine Studie zur bedingten Entlassung hier etwas Gegensteuer geben könnte.