Christoph Urwyler, Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug

In der immer lauter nach Sicherheit schreienden Rechtswirklichkeit wird die Anwendung der bedingten Entlassung (Art. 86 ff. StGB) immer stärker zurückgedrängt. Das liegt sicher auch daran, dass das Institut wissenschaftlich kaum durchdrungen war. Das hat sich nun aber geändert:

Die mit dem Professor Walther Hug-Preis ausgezeichnete Disseration von Urwyler ist als Band 8 in der Reihe sui generis erschienen.

[Pflichtlektüre für Strafbehörden, Vollzugsbehörden, Verwaltungsgerichte, Bundesgericht und (gescheiterte) Strafverteidiger, deren Klienten trotz ihrer Unschuld im Vollzug gelandet sind].