“Clan-Bildung” am Bundesstrafgericht?

Eine nicht bisher nicht veröffentlichte Analyse (vgl. dazu den heute erschienenen Beitrag in der NZZ) kommt zu Ergebnissen, welche m.E. die Legitimation des Bundesstrafgerichts zur Ausübung richterlicher Funktionen infrage stellen (Art. 30 Abs. 1 BV). Aus der NZZ:

Ein weiteres Problemfeld ortet die Mobbing-Expertin in der Bildung von Clans, wie sie es in ihrem Bericht nennt. Von solchen Gruppenbildungen seien fast alle Bereiche am Gericht betroffen. Als Folgen dieser Clan-Bildung werden unter anderem Loyalitätskonflikte genannt – die Erwartungshaltung, sich auf eine Seite zu schlagen, oder eine mögliche Ausgrenzung wegen der Zugehörigkeit zu gegnerischen Clans.

Insgesamt erweckt der unveröffentlichte Bericht der Mobbing-Expertin den Eindruck eines schwer belasteten Arbeitsklimas. Im Fall der neu geschaffenen Berufungskammer, wo die Zustände offenbar besonders gravierend sind, schlägt die Rechtsanwältin dem Team neben der Durchführung eines Coachings vor, sich auf einen «Waffenstillstand» zu verpflichten (Hervorhebungen durch mich).

Womöglich werden Parteien (inkl. BA) nun Auskunft darüber verlangen, zu welchem “Clan” die Richterinnen und Richter gehören, die in ihrer Strafsache bereits geurteilt haben oder noch urteilen werden.