Corona: Die bernische Justiz kapituliert
Eben wird mir per Fax mitgeteilt, dass keiner Person Einlass in Gerichtsgebäude gewährt wird, die nicht unterschriftlich deklariert, sie habe sich in den letzten 14 Tagen nicht in China, Singapur, Südkorea, Venezien, der Lombardei oder im Piemont aufgehalten. Zudem muss bestätigt werden, man verfüge aktuell über keine Grippe-Symptome (Husten, Atembeschwerden oder Fieber). Das Obergericht BE hat ein entsprechendes Formular zur Selbstdeklaration kreiert.
Ich bin raus!
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Den Code of Conduct unseres Attorney General ;;;-)
Da stellt sich mir die Frage, was sie tun, wenn du in einem Fall notwendiger Verteidiger bist und das Formular nicht unterschreibst (aus welchen Gründen auch immer). Und ist es eine strafbare Urkundenfälschung, wenn du das Firmular wissentlich falsch ausfüllst, sprich ist der Zugang zum Gerichtsgebäude ein unrechtmässiger Vorteil im Sinne des Gesetzes? Und wärs nicht sinnvoll, wenn du mit der Unterzeichnung des Formulars auch gleich deine Ärzte/innen von ihrer Schweigepflicht entbindest?
Stimmt, vorallem bei einer U-Haft Sache stellen sich da interessante Fragen.
Müssen das Angeklagte, denen man einen gewerbsmäßigen Betrug vorwirft auch unterschreiben? Und: Glaubt man denen, wenn sie sagen, sie haben keinen Husten und seien nicht in China gewesen? 😉
Inwiefern ist das eine Kapitulation? Die Massnahme ist sinnvoll, geht aber offensichtlich nicht weit genug.
Es sind leider längst nicht nur Personen infektiös, die sich in anderen betroffenen Gebieten aufgehalten haben und / oder Symptome zeigen.
Wir wissen aus Ländern, die uns betreffend COVID19 «voraus» sind, wie es weitergeht, scheinen als Kollektiv aber nicht in der Lage zu sein, die erforderlichen Massnahmen daraus abzuleiten.
Kapitulation, zB weil man sich der Justiz nun ohne Weiteres entziehen kann.
Natürlich muss man das neuartige Virus ernst nehmen, aber das Obergericht BE reagiert ja noch ängstlicher als der Durchschnittsbürger.