Corrigendum zum Bericht (recte: den Berichten) aus Bellinzona

Ich wurde heute freundlicherweise darauf aufmerksam gemacht, dass meine früheren Beiträge über „einen“ Bericht der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (s. hier, hier und hier) auf der irrigen Annahme basierten, es gebe nur einen.

Richtig ist, dass es zwei Berichte aus Bellinzona zu jeweils anderen Fragen gibt. Die von mir hier zitierten Stellen stammen nicht aus dem Bericht, in dem die Beschwerdekammer das Vorgehen der BA in Sachen Ramos als korrekt bezeichnete. Die Zitate, die ich der SonntagsZeitung entnommen hatte, stammen aus einem Zwischenbericht, der sich speziell mit den Gründen für die tiefe Zahl der überwiesenen Anklagen befasste. Damit ist auch der entlastende Inhalt der Medienmitteilung erklärt, den ich hier zu Unrecht in Zweifel gezogen hatte.

Darauf, dass es verschiedene Untersuchungen und damit auch verschiedene Berichte gibt, hatte ich vor ein paar Wochen selbst noch hingewiesen. Jedenfalls danke ich herzlich für den Hinweis, der diese Korrektur ermöglich hat.