COVID-19-Kreditbetrug

Das Bundesgericht publiziert heute einen Grundsatzentscheid zum COVID-Kreditbetrug, dessen Tragweite ich nur teilweise erfasse (BGE 6B_271/2022 vom 11.03.2024, Publikation in der AS vorgesehen). Jedenfalls kassiert das Bundesgericht Freisprüche des Obergerichts TI von den Vorwürfen des Betrugs und der Urkundenfälschung.

Der Entscheid ist in italienischer Sprach verfasst und auch deshalb für mich schwer verständlich. Was mich aber jetzt schon stört ist der Umstand, dass am Entscheid des Bundesgerichts ein Bundesrichter mitgewirkt hat, der über einen Teil der hier beantworteten Rechtsfragen eben erst noch selbst als Oberrichter mitentschieden hat. Nun bestätigt er somit als Bundesrichter, dass seine Rechtsauffassung als Oberrichter richtig war. Wenn das Bundesgericht dann über „seine“ Fälle entscheidet, wird er dem Spruchkörper nicht mehr angehören. Das ist ja dann nach dem vorliegenden Entscheid auch nicht mehr nötig.