COVID-19-Kreditbetrug
Das Bundesgericht publiziert heute einen Grundsatzentscheid zum COVID-Kreditbetrug, dessen Tragweite ich nur teilweise erfasse (BGE 6B_271/2022 vom 11.03.2024, Publikation in der AS vorgesehen). Jedenfalls kassiert das Bundesgericht Freisprüche des Obergerichts TI von den Vorwürfen des Betrugs und der Urkundenfälschung.
Der Entscheid ist in italienischer Sprach verfasst und auch deshalb für mich schwer verständlich. Was mich aber jetzt schon stört ist der Umstand, dass am Entscheid des Bundesgerichts ein Bundesrichter mitgewirkt hat, der über einen Teil der hier beantworteten Rechtsfragen eben erst noch selbst als Oberrichter mitentschieden hat. Nun bestätigt er somit als Bundesrichter, dass seine Rechtsauffassung als Oberrichter richtig war. Wenn das Bundesgericht dann über „seine“ Fälle entscheidet, wird er dem Spruchkörper nicht mehr angehören. Das ist ja dann nach dem vorliegenden Entscheid auch nicht mehr nötig.
Kurzfazit: Wer mit falschen Angaben einen Covid-Kredit beantragt hat, hat sich strafbar gemacht (Betrug / Urkundenfälschung).
@Heinz: das kann man so nicht sagen. Es gibt ja noch einen Sachverhalt und eine Anklageschrift pro Fall. Aber die Weichen sind schon mal falsch gestellt, das ist so.
Das spielt sowieso keine Rolle, jeder Bürger sollte dem Staat und den Bürgschaftsorganisationen die Verrechnungsanzeige mit Forderungen aus Staatshaftung erklären. Die Coronamassnahmen waren überzogen und unnötig, der Staat in seiner Gesamtheit haftet dem einzelnen für den angerichteten Schaden die 84.5 Jährigen welche schon halb gestorben sind Retten zu wollen. Das Recht auf Leben ist im übrigen keine Pflicht auf Leben. Womit auch kein Betrug vorliegen kann, da es an der Bereichung mangelt.
Ein weiteres spannendes COVID-Urteil des Bundesgerichts findet man unter folgendem Link:
https://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F01-03-2024-7B_274-2022&lang=de&type=show_document
7B_274/2022
Danke Heinz – das angegebene Urteil (BGer 7B_274/2022) ist sehr hilfreich für das Verständnis!!
Wie zu befürchten war: Too big to fail .
Wie so oft: Ergebnisorientierte Rechtsprechung gewinnt gegen den Rechtsstaat.