COVID-Verbote des Bundesrats waren rechtens

Während allmählich auch in der Schweiz ankommt, dass sich die Politik bei der Bekämpfung der Pandemie bisweilen nicht an der Wissenschaft orientierte sondern umgekehrt, begründet das Bundesgericht die Rechtswirksamkeit der Corona-Strafbestimmungen und befasst sich insbesondere mit deren Verhältnismässigkeit.

In einem sehr ausführlich begründeten Urteil bestätigt es die Verurteilung des Teilnehmers einer Kundgebung zu Beginn der Pandemie (BGer 6B_478/2022 vom 08.07.2024, Fünferbesetzung), unterliegt dabei aber einer fundamentalen Fehlüberlegung. Es begründet und rechtfertigt die damaligen Beschränkungen der Grundrechte mit den Unsicherheiten zu Beginn der Pandemie. Die Beschränkung der Grundrechte hätte doch aber Gewissheit über die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Massnahmen erfordert. Liege ich falsch?