COVID-Verbote des Bundesrats waren rechtens
Während allmählich auch in der Schweiz ankommt, dass sich die Politik bei der Bekämpfung der Pandemie bisweilen nicht an der Wissenschaft orientierte sondern umgekehrt, begründet das Bundesgericht die Rechtswirksamkeit der Corona-Strafbestimmungen und befasst sich insbesondere mit deren Verhältnismässigkeit.
In einem sehr ausführlich begründeten Urteil bestätigt es die Verurteilung des Teilnehmers einer Kundgebung zu Beginn der Pandemie (BGer 6B_478/2022 vom 08.07.2024, Fünferbesetzung), unterliegt dabei aber einer fundamentalen Fehlüberlegung. Es begründet und rechtfertigt die damaligen Beschränkungen der Grundrechte mit den Unsicherheiten zu Beginn der Pandemie. Die Beschränkung der Grundrechte hätte doch aber Gewissheit über die Erforderlichkeit und Geeignetheit der Massnahmen erfordert. Liege ich falsch?
Nein nein, in einem Rechtstaat wie der Schweiz reicht es wenn der Richter glaubt, der Bundesrat annimmt, und der Gesetzgeber vermutet. Auch wenn andere Lösungen vorzuziehen wären führt das ja noch nucht zur Willkürlichkeit eines Entscheides, das war Ermessensfrage.
Cannabis wird seit 5000 Jahren von Menschen konsumiert, das kann man also nicht mehr gerade als neu bezeichnen, trotzdem haben dir dort zuletzt ganz ähnliche Argumente für den Grenzwert im Strassenverkehr gesehen, man biegt es sich halt so zurecht wie man es braucht. Man kann auch einfach behaupten es lägen keine gesicherten Wissenschaftliche Erkentnisse über Grenzwerte vor, obwohl es dazu zwischenzeitlich 100 Studien gibt und diverse Länder solvhe Grenzwerte heute nötigerweise haben.
Es ist schwer als Bürger zu erkennen was daran NICHT Willkürlich sein sollte. Aber am Schluss ist es dann wieder Ermessensfrage, weil wir ein Säuhäfeli Land sind wo ja niemand dem anderen in die Suppe spuckt, und damit sich auch nichts ändert, ich wüsste nicht wo das Bundesgericht dem Bundersrat je Kompetenzüberschritung vorgeworfen hätte.
M.E. ja! Über das massive Schädigungspotential, wenn sich das Coronavirus ungebremst ausbreitet, bestand ja bereits im Frühling 2020 grundsätzlich Gewissheit. Die Wissenschaft wusste es und es reichte auch ein Blick über die Landesgrenzen. Auch über die grundsätzliche Wirksamkeit von social distancing bestand Gewissheit. Unsicherheit bestand lediglich darin, dass man nicht genau wusste, welche Massnahmen, sich wie genau auf das Infektionsgeschehen auswirken, wie es allem Regulieren inheränt ist. Das BGer hat m.E. gut begründet. Bemerkenswert: „Es kann angezeigt sein, rigorose Massnahmen bereits zu ergreifen, bevor es zu schweren Beeinträchtigungen kommt, um zu verhindern, dass später noch strengere Massnahmen getroffen werden müssen“. Vergesssen geht nämlich oft, dass eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen werden musste, wobei das Rechtsgut der öffentlichen Gesundheit und des funktionierenden Gesundheitssystem auf der einen Seite stand.
@Ali Brudnick: So hat es das Bundesgericht aber gerade nicht begründet.