Crossair-Strafprozess: Lauter Freisprüche

Was sich längst abgezeichnet hat, ist nun auch offiziell bestätigt: Im Prozess gegen die Verantwortlichen der Crossair vor Bundesstrafgericht sind sämtliche Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen worden (vgl. dazu die Beiträge in NZZ und Tages-Anzeiger). Die offizielle Reaktion der Bundesanwaltschaft findet sich hier und mutet etwas merkwürdig an (Klammerbemerkungen durch mich):

Die Bundesanwaltschaft nimmt Kenntnis vom Urteil des Bundesstrafgerichts zum Crossair-Absturz bei Bassersdorf und stellt immerhin mit einer gewissen Genugtuung fest, dass das Gericht sich detailliert mit der Anklage auseinandersetzte und den Urteilsspruch differenziert begründete und, dass es namentlich der unsachlichen Argumentation der Verteidigung nicht gefolgt ist. [Wahrscheinlich war dies einfach nicht mehr nötig. Der Freispruch war auch so unvermeidlich].

Dass die Beurteilung des Falles schwierig ist, war sich die Bundesanwaltschaft von Anfang an bewusst. Die Anklagebehörde ist bei einem Ereignis von solcher Tragweite und ausreichender Verdachtslage verpflichtet, den Fall vor Gericht zu bringen (Entschuldigung, aber wir mussten Anklage erheben, obwohl wir wussten, dass es lauter Freisprüche geben würde. Die paar Millionen, die Fall insgesamt gekostet haben dürfte (allein die zugesprochenen Entschädigungen an die Freigesprochenen betragen CHF 850,000.00) zahlt der Bund sicher gern].

Die Bundesanwaltschaft wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob sie das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen wird. [Da solche Fälle auch für das Bundesgericht zu schwierig sind, werden wir wohl ausnahmsweise auf eine Beschwerde verzichten].