Crystal Meth und die Gesundheit vieler Menschen
Die Gesundheit vieler Menschen ist i.S.v. Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG in Gefahr, wenn eine bestimmte Drogenmenge überschritten wird. Das Bundesgericht definiert diese in einem Grundsatzentscheid (BGE 6B_504/2019 vom 29.07.2019; s. auch die Medienmitteilung) weiterhin – und neu auch für Crystal-Meth – wie folgt:
- Crystal Meth: 12g (Methamphetamin-Hydrochlorid)
- Kokain: 18g
- Heroin: 12g
- LSD: 200 Trips
- Amphetamin: 36g