CVP auf sicherheitspolitischen Abwegen

Seit einiger Zeit versucht sich auch die CVP mit “law & order”. Mit ihrem neusten Wurf (vgl. das Positionspapier vom 12.07.2013) überholt sie nicht nur das gesamte Parteienspektrum rechts, sondern auch gleich noch die Justiz, die bisweilen ganz unabhängig vom Parteibuch der Richter bereits so weit rechts fährt, dass es zum Rechtsüberholen eng wird.

Nun, die CVP schafft das Rechtsüberholen locker, etwa mit folgendem Postulat:

Das Strafmass für Landfriedensbruch muss heraufgesetzt werden, tatverdächtige Angehaltene sollen bis zu 72 Stunden in Gewahrsam genommen werden können. Nur so können wir sicherstellen, dass sowohl Lehrbetrieb wie auch Eltern informiert werden müssen, und insbesondere Jugendliche nicht straffrei davon kommen.

Bestraft werden also nach CVP Tatverdächtige und die Strafe lautet auf Polizeihaft, die so lange dauern muss, dass die Eltern und der Arbeitgeber informiert werden müssen. Damit verletzt die CVP Minimalstandards der EMRK (vgl. Art. 5 EMRK), die bspw. auch in der Ukraine oder in Aserbaidschan gelten. Die CVP wird dem entgegenhalten, dass die EMRK auch da verletzt wird. Kündigen und damit aus dem Europarat austreten will die CVP wahrscheinlich erst, wenn die SVP eine entsprechende Initiative einreicht.

Und übrigens, der  Landfriedensbruch kann bereits heute mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Das reicht nicht?