Darf die EU Vermögen von Privaten einfrieren?

Ja, sie darf. Zu diesem Schluss kam jedenfalls das EU-Gericht erster Instanz mit Urteil vom 21.09.2005 (T-306/01). Damit wird der EU das Recht zuerkannt, direkt Sanktionen gegen Einzelpersonen zu verfügen. “Diese Auslegung, die nicht im Widerspruch zum Wortlaut der Artikel 60 EG und 301 EG steht, ist sowohl durch Wirksamkeitserwägungen als auch aus humanitären Gründen gerechtfertigt” (Rz. 116).

Das Einfrieren von Geldern sei nicht grundrechtswidrig bzw. stelle keinen willkürlichen und unangemessenen Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Die eher fragwürdige Begründung lautet wie fogt: “Zweitens ist das Einfrieren von Geldern eine Sicherungsmaßnahme, die im Unterschied zu einer Beschlagnahme nicht in die Substanz des Rechts der Betroffenen am Eigentum ihrer Finanzmittel eingreift, sondern nur in deren Nutzung” (Rz. 299).