Das Ende der Unmittelbarkeit? Ein parlamentarischer Rettungsversuch
Für einige Kantone bedeutet das Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung einen weiteren Schritt hin zum reinen Akten-Strafprozess. Dem will nun gemäss Tages-Anzeiger NR Daniel Vischer entgegen treten:
Er plant daher einen parlamentarischen Vorstoss, um für wichtige Prozesse das Unmittelbarkeitsprinzip vorzuschreiben. Konkret liesse sich dies erreichen, indem in diesen Prozessen Zeugenbefragungen für obligatorisch erklärt würden und von den Richtern nicht mit dem Verweis auf die Akten abgelehnt werden könnten. So bekämen Gerichtsverhandlungen ein Stück jener Öffentlichkeitswirkung zurück, die sie durch den Wegfall der Geschworenen zu verlieren drohen.
Die Richter hätten es an sich ja auch ohne Gesetzesänderung in der Hand, wenigstens ein bisschen Unmittelbarkeit aufrechtzuerhalten. Weil sie diese Möglichkeiten tendenziell eher nicht ausschöpfen wollen, braucht es wohl einen Eingriff des Gesetzgebers. Unschön ist natürlich, dass bereits wieder ein Vorstoss lanciert wird, der ein Gesetz betrifft, das noch nicht einmal in Kraft ist.
Auch bei mir hat das Bundesverwaltungsgericht es nicht für nötig befunden die 3-4 angegebenen und vorgeladenen Zeugen eben vorzuladen und zu befragen, somit wurde natürlich zu Gunsten der Gegner ein Bundesamt geurteilt, was ja zu erwarten war, Krähen picken sich eben gegenseitig nicht die Augen aus… Fazit für mich nach diesem Erlebnis, Gerichte sind schon lange keine Gerichte mehr, denn wenn nicht mal Zeugen befragt werden und dann einfach zu Gunsten der eigenen Leuten geurteilt wird, da ist was faul und es stinkt nach Filz!