Das gibt’s bei uns nicht
Der Tages-Anzeiger hat ein zweiteiliges Interview (hier und hier) mit den Zürcher Forensiker Prof. Walter Bär veröffentlicht, der als erster den DNA-Fingerabdruck in der Rechtsmedizin angewandt haben soll. Im ersten Teil des Interviews verneint er, jemals mittels DNA einen Justizirrtum aufgeklärt zu haben. Dass sowas in anderen Ländern durchaus vorkommt, erklärt Bär so:
In den USA zeigt sich jeweils, dass viele vorgefasste Meinungen im Spiel sind. Wenn ein Verdächtiger schwarz ist, dann drangsaliert man ihn so lange, bis er irgendwas zugibt. Die Leute, die nachträglich freigesprochen worden sind, haben diese Taten ja jeweils zugegeben. Da können sie sich vorstellen, wie das bei den Vernehmungen zu und her geht. Das gibt’s bei uns nicht.
Und was es nicht gibt, kann man auch nicht feststellen … (vgl. dazu auch die Leserkommentare beim Tagi).
Solche Äusserungen sind Grund mehr, gerichtsmedizinische Gutachten kritischer zu würdigen. Richter weichen aber auch bei offensichtlichen Mängeln und Widersprüchen in der Regel nicht vom Gutachten ab. Etwas weniger gross sind solche Hemmungen, wenn die Gerichtsmedizin den Beschuldigten entlastet. Nein, halt! Das gibt’s bei uns ja auch nicht.