Das Herunterladen von Pornobildern ist strafbar
Das Bundesgericht korrigiert gemäss NZZ online vom 20.10.2004 ein Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn. Nach dem neuen Bundesgerichtsentscheid soll das Herunterladen und Abspeichern von Dateien als “Herstellen” im Sinne des (alten) Pornografiestrafrechts gelten. Der Fall ist Teil der Aktion GENESIS, die nun im Kanton Solothurn zu zahlreichen Verurteilungen führen könnte. In den meisten übrigen Kantonen war das Herunterladen nicht als Herstellen qualifiziert worden. Die entsprechenden Freispürche sind dort rechtskräftig.