Das neue StPO des Kantons Solothurn ist seit drei …
Das neue StPO des Kantons Solothurn ist seit drei Tagen in Kraft, die Haftrichter seit drei Tagen im Amt. Was der Jugendwanwalt vom neuen Recht erwartet, sagt er in einem Interview in der Solothurner Zeitung: “Für uns kommt durch das neue Jugendstrafverfahren erschwerend hinzu, dass wir mehr Formalien einhalten müssen, was einen grösseren Aufwand mit sich bringt. So muss zum Beispiel neu jede Inhaftierung dem Haftrichter zur Prüfung vorgelegt werden.”
Bestimmt, das hat der Jugendanwalt sicher nicht so gemeint wie er es gesagt hat. Man darf aber dennoch gespannt sein, ob sich die Haftprüfungsverfahren als reine Formalie erweisen werden. Den neu amtierenden Haftrichtern wünsche ich, dass sie das nicht zulassen werden.