Strafgesetzbuch vor weiterer Revision?
Das öffentliche Gejammer um den neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (Stichwort: Kuscheljustiz), der nun gerade zwei Jahre in Kraft ist, blieb im EJPD nicht ungehört. Nun werden gemäss Medienmitteilung die Kantone (präziser: die Justiz- und Polizeidirektoren) angehört.
Im Rahmen der bis Ende Mai dauernden Umfrage möchte das EJPD insbesondere erfahren, wie die für die Strafverfolgung und die Strafjustiz zuständigen kantonalen Departemente die Wirksamkeit von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit als Ersatz für die kurzen Freiheitsstrafen beurteilen. Zudem legt das EJPD den Kantonen mögliche Gesetzesänderungen zur Stellungnahme vor, so etwa die vorgeschlagene Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten kombiniert mit dem Verzicht auf den bedingten Vollzug von Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit.
Die Umfrage erfolgt, obwohl eine seriöse Beurteilung zur Zeit noch gar nicht möglich ist. Die Justiz- und Polizeidirektoren werden die Gelegenheit bestimmt wahrnehmen, die eingetretenen “Missstände” wie zum Beispiel Überkapazitäten in den Gefängnissen möglichst rasch wieder beseitigen zu lassen. Frohlocken werden bestimmt auch auch die Finanzdirektoren, denen der Verzicht auf den bedingten Vollzug von Geldstrafen vorgeschlagen wird.
Wie soll die unabhängige Justiz “gerecht” urteilen können, wenn die ProlitikerInnen ihr dauernd die Gesetzesparagrafen aus den Händen nehmen? Mir kommt das Theater langsam vor wie in einem Dritte-Welt-Land…
Soll mir nie wieder jemand behaupten, es gäbe eine objektive und “höhere” Gerechtigkeit. Die Urteile der letzten Jahre haben uns öffentlich – nicht zuletzt durch “Medienanwaltschaft” das Gegenteil bewiesen!