Datendieb samt Verteidigung bestraft
Das Bundesstrafgericht hat laut NZZonline einen Datendieb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt (Fall Hyposwiss). Sein Verteidiger hatte an der Hauptverhandlung ein Vierteljahr mehr beantragt. Im zurückgewiesenen abgekürzten Verfahren hatten sich die Parteien sogar auf das Doppelte (teilbedingt) geeinigt. Aus der Sicht der Verteidigung erscheint das Ergebnis gelinde gesagt als überraschend. Vielleicht zeigt der Fall aber auch einfach, dass die Verteidigung im abgekürzten Verfahren extrem schwierig ist. Und vielleicht hilft ihr die Bundesanwaltschaft mit einem Rechtsmittel.