Datenschutz als liberales Grundrecht

hof. bricht in der NZZ eine Lanze für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung und wundert sich darüber, dass die liberalen Kräfte das Thema dem links-grünen Lager überlassen haben. Aus seinem lesenswerten Kommentar:

Sich für dieses Recht einzusetzen, ist ein urliberales Anliegen. Leider spürt man aber von Seiten bürgerlicher Parteien kaum ein diesbezügliches Engagement; die meisten datenschützerischen Vorstösse – ob sinnvoll oder nicht – stammen aus dem links-grünen Lager. Der aus wirtschaftlichen Bedenken genährte Vorbehalt gegenüber dem Datenschutz hat den liberalen Kräften den Blick auf das ihm zugrunde liegende Grundrecht getrübt. Dies kann etwa dazu führen, dass staatsschützerischen Begehrlichkeiten allzu unkritisch begegnet wird. Man vermisst bisher mahnende Worte von Seiten bürgerlicher Politiker zur Gesetzesrevision über die innere Sicherheit. Auch nachdem eine aus liberaler Sicht völlig unhaltbare erste Version mehrmals überarbeitet worden ist, geht der vorliegende Entwurf noch immer sehr weit, was die präventive Überwachung der Privatsphäre betrifft.

Das eigentliche Problem spricht hof. leider nur indirekt an. Es besteht m.E. darin, dass seit 9/11 die Unschuldsvermutung dem Generalverdacht gewichen ist.

Dafür nennt hof. ein paar aktuelle Felder, in denen bürgerliche Politik das Thema zurückerobern könnte:

Neben der Revision des Staatsschutzes verursachen auch die Massnahmen gegen den Hooliganismus aus datenschützerischer Sicht mehr als ein Stirnrunzeln. Grundrechte sind nicht einfach per Verfassung gegeben. Sie müssen dauernd verteidigt werden, auch in einem Land wie der Schweiz, dessen Freiheitsrechte gesichert scheinen.

Dabei übersieht hof. natürlich nicht, dass – ausser beim Bankgeheimnis – eine Lobby fehlt.