Dawn Raid nach Übertretungsverdacht
Der wohl nicht ganz legal begründete Verdacht eines „Field Agent“ von Billag AG kann zu einem langwierigen Übertretungsstrafverfahren (Widerhandlung gegen Art. 101 RTVG) mit Zwangsmassnahmen führen.
Ein neuer Abschreibungsbeschluss des Bundesstrafgerichts, Beschwerdekammer, gibt einen Eindruck über solche Verfahren und den Stellenwert der Unverletzlichkeit der Wohnung (BStGer BV.2013.17 vom 17.10.2013). Indem der Beschwerdeführer seine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung (Art. 48 VStR) zurückzog, verhinderte er wohl ein Nichteintreten (fehlendes Rechtsschutzinteresse nach bereits erfolgter Durchführung der Zwangsmassnahme). Nach meiner Meinung und Erfahrung besteht in der Schweiz kein hinreichender Rechtsschutz gegen Hausdurchsuchungen, obwohl Art. 8 i,V.m. Art. 13 EMRK genau dies eigentlich garantieren würde.
Hier ein paar Zitate aus dem Entscheid, der die beinahe kafkaesk anmutende Praxis zeigt:
Ein Kontrolleur der Billag AG besuchte A. am 27. November 2012, 19.55 Uhr, wobei er nicht in die Wohnung gelassen wurde. Gemäss Protokoll bestätigte A. dabei im Gespräch, einen PC mit Internet sowie ein Smartphone zu besitzen. Der Kontrolleur sah durch die offene Wohnungstür zwei Flachbildschirme (Urk. 1).
Im Rahmen der „Vorabklärungen“ bestätigte das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich dem Bakom am 5. April 2013 rechtshilfeweise, dass A. nicht als Halter von Motorfahrzeugen aufgeführt sei (Urk. 2)
Der untersuchende Beamte des Bakom unternahm am 17. Juli 2013 einen eigenen Kontrollversuch, ohne Zutritt zur Wohnung zu erhalten. A. beschwerte sich bei diesem Anlass über die Kontrolle der Billag AG (Urk. 5). Tags darauf eröffnete das Amt eine Strafuntersuchung wegen einer Widerhandlung gegen Art. 101 RTVG (Busse bis Fr. 5’000.–; Urk. 6).
Das Bakom erliess ebenfalls am 18. Juli 2013 eine Verfügung, worin sie die Anbieter von drahtgebundenen sowie mobilen Fernsehangeboten zur Auskunft verpflichtete. Weder B., C. noch D. konnten aktuelle Vertragsbeziehungen melden. E. GmbH bestätigte, dass A. ein Digital-TV-Angebot beziehe. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich bestätigte dem Bakom am 18. Juli 2013, dass weder A. noch sein Einzelunternehmen ein Motorfahrzeug hielten (Urk. 7). Am 23. August 2013 gelangte das Bakom mit Fragen bezüglich Wahrnehmungen bei und Ablauf der Kontrolle an den Kontrolleur („Field Agent“) der Billag AG. Die ausführliche Antwort traf am 11. September 2013 ein (Urk. 8).
A. beschwerte sich gleichentags schriftlich über die Hausdurchsuchung, den unverhältnismässigen Einsatz mit vier Beamten und die Verletzung seiner Privatsphäre. Er verlangt eine Entschuldigung und die Einstellung aller Verfahren gegen ihn (Urk. 12, act. 1). A. telefonierte am 4. Oktober 2013 mit dem untersuchenden Beamten des Bakom und teilte danach mit E-Mail vom gleichen Tag mit: „Die Beschwerde gegen die Durchsuchung hat sich in diesem Fall erledigt.“ (Urk. 14).
Man kann ja mit gutem Grund annehmen, dass es sich nicht um einen Einzelfall sondern um das übliche Vorgehen der Billag handelt.
Zu schade dass der Betroffene zurückgezogen hat und offenbar sonst keine Rechtsprechung dazu besteht.
Ich bin dieser Betroffene. Ich habe die Beschwerde zurückgezogen weil ich gegen die bürokratische Übermacht des Bundesamtes für Kommunikation keine Chance habe.
Die Kantonspolizei mit einem Überfallkommando in meiner Wohnung ist schon passiert.
Das Maximum was den Verantwortlichen passieren könnte ist dass sie „gerügt“ werden. (steht so im Gesetz).
Und jetzt bin ich schon beim Bundesstrafgericht in Bellinzona!
…A
Sie haben leider völlig Recht, dass den Verantwortlichen nichts ernsthaftes passieren würde. Wenn sich aber die Bürger solche staatlichen Übergriffe gefallen lassen, nimmt es ungehindert weiter zu.
Das zeigt wieder einmal, dass das System Billag nicht funktioniert und nur Kosten verursacht.
M.E. sind die Gebühren über die Steuern zu finanzieren. Der ganze Billag Apparat könnte damit eingestellt werden.
Frechheit! Bei mir wollten die auch mal rein, habe sie aber nicht gelassen, dann haben die einfach zu dem TV auch noch Radio hinzugefügt mit der Begründung das sie ja nicht hätten schauen können also nähmen sie einfach mal an ich hätte auch Radio… Hab das ganze dann telefonisch und per Email, vielen Emails, ganz ganz vielen Emails .. gelöst, Radio wurde wieder gestrichen! Gleichzeitig wegen diesem Vorfall, habe ich denen ein permanentes Hausverbot erteilt, sollte nochmals einer von denen auftauchen, mache ich nicht mal mehr die Tür auf.
Hallo Chris,
das habe ich auch gedacht. Den Billag-Mann musste ich mit der Polizei entfernen lassen. Einige Monate später kam der untersuchende Beamte des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom).
Und jetzt kam die Kantonspolizei um 7 Uhr Morgens mit einem Überfallkommando… Das war ganz schlimm. Ich wollte die Türe auch nicht aufmachen, aber nach ca. 30min. Dauerläuten, klopfen, mit den Fäusten gegen die Türe schlagen habe ich den Fehler gemacht….
Polizei und Überfallkommando? Die haben echt einen total Schaden. Keine Ahnung was ich gemacht hätte wenn das bei mir passiert wäre, hätte wohl Panik gekriegt und dann womöglich ziemlich irrationale Dinge gemacht (bei kPTBS, DIS usw. ist alles möglich bis zum fanalen Ende…) womöglich kann dann gleich noch die Diamant anrücken… 😉 Ich zucke schon zusammen wenn es unerwartet läutet, keine Ahnung was passiert wenn ich früh morgens derart terrorisiert würde…
Und sorry aber was bitte schön war den die Begründung für die HD? Oder dürfen Beamte nun generell HD’s machen und mit Polizei auftauchen um mal zu gucken ob man womöglich doch ein Radio, TV oder PC hat mit dem man womöglich doch was hört oder guckt das man auf dem Formular nicht angegeben hatte?
Wenn ja, warum nicht einfach mal generell bei jedem ne HD machen um mal zu gucken was man so findet, könnte ja was interessantes dabei sein… Echt Frechheit und mit Überfallkommando auftauchen wegen so was banalem und ohne Gründe finde ich echt gefährlich, so was kann echt voll nach hinten losgehen und was dann? Frage mich wie es dann mit der Verhältnismässigkeit aussieht wenn es total schief geht und einer voll Panik kriegt, austickt und es Tote und Verletzte gibt … wegen einem vermuteten nicht angegebenen Radiogerät… lol
Ich wurde um 7 Uhr morgens von 4 mir fremden Personen in meiner Wohnung überwältigt. Ich wurde sofort von 2 Männern an den Armen gepackt und festgehalten. Ich hatte Todesangst. Ich wusste nicht dass es Polizisten waren. Sie haben sich nicht ausgewiesen. Ich wurde auf mein Sofa gezwungen. Dann wurde ich ständig von 3 Polizisten bewacht. Ich war noch in den Unterhosen direkt aus dem Schlaf. Während ein Mensch vom Bakom meine ganze Wohnung fotografiert hat. Er war sogar in meinem Schlafzimmer.
Danach wurde ich gezwungen ein Protokoll zu unterschreiben, dass ich gar nicht ganz gelesen hatte, das waren 8 A4 Seiten.
Der Durchsuchungsbefehl wurde mir erst nachher übergeben, obwohl sie per Gesetz verpflichtet gewesen wären ihn mir VOR der Durchsuchung zu zeigen.
Darin steht:
Der Direktor des Bundesamtes für Kommunikation
gestützt auf die Artikel 48-50 des Bundesgesetzes vom 22. März 1974 über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR)
verfügt
1. Im Verwaltungsstrafverfahren gegen
A.
beschuldigt der Wiederhandlung gegen das Radio- und Fernsehgesetz
sein eine Durchsuchung vorzunehmen zwecks
Sicherung der Spuren der Wiederhandlung….ff.
2. ..[dem Untersuchenden Beamten]…[wird hiermit der Befehl erteilt]…[die Durchsuchung vorzunehmen]…
Jetzt hat das Bakom (der untersuchende Beamte) herausgefunden, dass ich kein Radio oder Fernsehgerät besitze. Aber einen PC und ein Handy.
A.
Also ich finde das total unverhältnismässig und frage mich echt ob das überhaupt rechtens ist… Zudem das mit dem PC ist auch so eine Sache, die behaupten immer wer einen PC hat der kann auch Radio hören und TV gucken und deshalb muss man beides zahlen aber das stimmt so nicht. Denn es braucht Software dafür, wenn die nicht drauf ist dann geht das nicht. Und galt nicht mal der Grundsatz das nur TV und Radio Dienste als solche gelten bei denen man sich registrieren muss?
Ansonsten müsste jeder der ein PC besitzt auch wenn dieser nur für Word benutzt wird TV und Radio gebühren zahlen auch wenn er kein TV oder Radiogerät besitzt, wäre ja ein bisschen komisch.
Bei mir kamen nach dem Debakel übrigens noch komische Telefonanrufe von irgendwelchen Radioumfragen (ich verdächtigte natürlich sofort die Billag die da checken wollte ob ich auch wirklich kein Radio habe) deshalb habe ich denen ziemlich rabiat klargemacht das ich 1. Kein Radiogerät habe (was auch stimmt!) und 2. Ich Radio sogar regelrecht hasse. Trotzdem gab es insgesamt 6 solche Anrufe innerhalb von 1-3 Monaten, hab jedefalls das selbe gesagt und wurde immer hässiger, irgendwann hat es aufgehört und die Billag blieb nun bei TV only.
Ich kann es nicht 100% wissen aber ich vermute schon stark das diese sogenannten Umfragen von der Billag durchgeführt oder in Auftrag gegeben wurden nur um zu checken ob ich auch wirklich kein Radio höre, weil vor diesem Vorfall gab es nie solche Anrufe und angefangen hat es kurz danach also für mich klarer Fall.
Wenn bei mir so was geschehen wäre mit den 4 Typen die mich überwältigen wollen und sich nicht vorher sofort unmissverständlich als Polizisten identifizieren, gehe ich davon aus das es ein Überfall ist und vor allem wenn ich Todesangst hätte wehre ich mich mit allem was ich habe, von Küchenmesser über Wakizashi bis Glock20 oder was grad in Reichweite ist. Bei mir wäre bei so was auch nicht ausgeschlossen das es zu switches käme, dann wüsste ich ohnehin nicht was alles geschehen ist, käme dann erst später wieder wenn überhaupt. Da sich bei mir zudem noch das Schmerzempfinden in solchen Situationen derart reduziert das ich absolut nichts mehr empfinde, nützt alles nicht tödliche nichts mehr.
Das mit dem abgeschalteten Schmerzempfinden habe ich regelmässig, eine solche Situation bisher aber nur zweimal und da sah ich mich das eine mal von aussen, war gar nicht mehr im Körper drin und das zweite mal waren es zwei Typen die einfach so in die Wohnung kamen und mir befahlen in die Stube zu gehen und mich schön ruhig zu hinzusitzen… keine Ahnung was „ich“ gesagt oder gemacht habe doch gut möglich das „ich“ da zu einem Wakizashi gegriffen hatte … weiss nur noch wie einer von denen regelrecht am Boden gespult hat so schnell ist der abgehauen, der andere war schon kurz vorher geflüchtet, gesehen habe ich die nie mehr.
Daher .. so was .. bei mir … ein totales No-Go und mal ganz ehrlich wenn die sich nicht sofort als Polizei identifizieren, pech gehabt, war dann halt Notwehr…
Hallo Chris,
das sehe ich auch so. Das Problem ist, dass die 4 Beamten wach und topfit waren. Und ich kam in den Unterhosen direkt aus dem Schlaf. Keine Chance.
A.
A., haben Sie jemals in Betracht gezogen, die Presse über diese Vorfälle zu informieren?
Ich finde es ganz ausserordentlich schade, dass Sie sich in der Angelegenheit nicht kompetent vertreten liessen. Wenn es sich so abgespielt hat ist m.E. geltendes Recht in extremer Weise missachtet worden.
Ich bin nicht sicher, ob selbst mit kompetentester Vertretung mehr zu erreichen war.
@kj: Als Laie fände ich folgende Antworten interessant:
a) War die Hausdruchsuchung im vorliegenden Fall rechtens, d.h. durch ein Gesetz für diesen Sachverhalt vorgesehen und angemessen?
Falls 2x ja, ist es ein politisches/gesellschaftliches Problem und juristisch leider nichts zu machen.
Andernfalls:
b) Wenn es nicht angemessen oder ohne tragfähige Rechtsgrundlage erfolgte, hat der Betroffene eine Entschädigung zu gut. Es besteht dann doch ein berechtigtes Interesse daran, dass dies gerichtlich festgestellt wird?
Ich kann mir gut vorstellen, dass man dafür möglicherweise den steinigen Weg bis Strassburg gehen müsste, aber abgesehen von Streitwert und Opportunität, wäre es nicht so??
Eine Hausdurchsuchung in dieser Art wird eigentlich nur bei (Verdacht) orgranisierte Kriminalität. Bandenmässiger Raub. Oder noch schlimmer … angewendet.
Die Hausdurchsuchung: (Gesetzestext)
„Die Suche nach deliktsrelevanten Beweismitteln in einem Gebäude (Umschlossene Räume mit Privatsphäre) einer Person. Ein solcher Eingriff verlangt aufgrund des dabei verübten Bruches der verfassungsmässig geschützten Privatsphäre eine gesetzliche Grundlage und muss verhältnismässig (das mildeste Mittel zur Zweckerreichung) sein. Die Untersuchungsbehörde (in ZH der Staatsanwalt) hat die Hausdurchsuchung anzuordnen).“
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Konvention
zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
Abgeschlossen in Rom am 4. November 1950
Von der Bundesversammlung genehmigt am 3. Oktober 19742
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 28. November 1974
In Kraft getreten für die Schweiz am 28. November 1974
Art. 8 Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
(1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
(2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
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Bundesverfassung:
Art. 13
Abs. 1
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privatlebens in Bezug auf die eigene Person, die Familie und die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie auf Unverletzlichkeit ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs mit telefonischen, elektronischen und anderen Mitteln und ihrer Beziehungen zu Vertrauenspersonen.
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Die Bundesverfassung der Schweiz sowie die Konvention zum Schutze der Menschenrechte sagt dass meine Wohnung geachtet werden soll und unverletzlich ist.
Nun hat ein kleiner übereifriger Beamter vom BAKOM der gemäss Art. 48 des Verwaltungsstrafrechtes machen kann was er will, genau das verletzt.
Ich weiss nicht mehr was ich glauben soll. Was kann ich noch glauben. Ich bin nur noch traurig.
A.
@A: Genau dies hatte ich auch im Kopf, und wenn ich es richtig verstanden habe, gab es für diese Hausdruchsuchung keine Rechtsgrundlage und von Angemessenheit kann erst recht keine Rede sein.
Daher bin ich auch bis zum Beweis des Gegenteils übezeugt dass Sie Anspruch auf Genugtuung gehabt hätten. Auch wenn dieser Betrag niemals das Trauma solcher Erlebnisse aufwiegen kann, so ist es eben dennoch gesund für die Amtsschimmel, wenn sie in solchen Fällen wenigstens einen symbolischen Betrag bezahlen müssen.
Und falls jemand in Strassburg gegen die mikrigen hier üblichen Entschädigungssätze siegen würde, wäre dies noch besser.
Das folgende steht auf der Billag Seite: DETAILS ZUR MELDEPFLICHT
Es kommt nicht darauf an, welche Programme Sie empfangen [..] Die Gebührenpflicht besteht auch, wenn Sie ausschliesslich ausländische Sender empfangen.
[..]
Die Gebührenpflicht besteht auch dann, wenn Ihnen die Programme nicht gefallen.
…….
Ich kann wieder lachen.
A.
Gemäss heutiger Publikation von Newsnet:
„2012 hat das Bakom drei Durchsuchungen bei Schwarzsehern durchgeführt. Einen gerichtlichen Beschluss braucht es dazu nicht. Die Unterschrift des Bakom-Direktors reicht.“
Wohlweislich wurde dort die Kommentarfunktion nicht aktiviert…
In der Schweiz kennen wir den Richtervorbehalt bei Durchsuchungen eben nicht. Wie schon mehrfach beklagt, gibt es nicht einmal wirksame Rechtsmittel gegen Druchsuchungsbefehle.
Bis vor Kurzem hatte ich lediglich unadressierte (allgemeine) Briefe von der Billag im Briefkasten. Der Komtrolleur wird wohl auch geklingelt haben, jedoch war ich effektiv nie zu Hause.
Nun war ich mal zu Hause, da ich niemanden erwartet hatte, öffnete ich nicht und meldete mich auch nicht an der Gegensprechanlage. Heute habe ich einen persönlich adressierten Brief erhalten, dass man mich schon mehrmals besucht hätte und beim letzten Besuch am Tag X ich auch nicht zu Hause war, man hat mich nochmals explizit auf die Gebührenpflicht aufmerksam gemacht und in einer Fussnote erwähnt, dass wenn ich mich nicht via Webformular anmelde, dies dem Bako. gemeldet werden würde. Ist dies das neue Vorgehen der Billag und zu ignorieren? Oder bin ich jetzt sozusagen einen Schritt weiter und kann es nicht mehr ignorieren?
Wie ging es dann weiter?