Der Anwalt als Unternehmer

Der Anwalt ist je nach der zu entscheidenden Rechtsfrage einmal Diener des Rechts, Organ der Rechtspflege oder einfach nur Unternehmer.

Geht es direkt oder indirekt um das Anwaltshonorar, ist der Anwalt in der Regel Unternehmer, so auch in einem neuen Urteil des Bundesgerichts (BGer 1B_282/2015 vom 08.02.2016):

Die Beschwerdeführerin bzw. ihr Anwalt haben prima vista keinen Anspruch darauf, dass bereits zu Beginn des polizeilichen Vorermittlungsverfahrens über die amtliche Verbeiständung entschieden wird. Rechtsanwalt […] war als Fachmann in der Lage abzuschätzen, ob die Voraussetzungen für eine amtliche Verteidigung gegeben waren, und er hatte die Freiheit, das Mandat anzunehmen oder nicht. Es war sein unternehmerischer Entscheid, das Mandat anzunehmen und das (überschaubare) Risiko auf sich zu nehmen, die bis zur Beurteilung des Gesuchs um seine (auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung rückwirkende) Einsetzung als amtlicher Verteidiger zu Beginn des Untersuchungsverfahrens entstehenden Aufwendungen allenfalls selber tragen zu müssen (E. 2).

Zum Glück ist die Justiz kein Unternehmen und muss daher nicht unternehmerisch handeln. Es reicht, dass sie unternehmerisch denkt und das Risiko dem einzigen Unternehmer im Strafprozess zuschiebt, dem Anwalt.