Der Bund will vom Drogenhandel mitprofitieren

Laut einem Beitrag der NZZ hat das Bundesverwaltungsgericht am 03.05.2007 (Urteil A-1342/2006, online nicht gefunden) entschieden,

  • dass der illegale Drogenhandel der Mehrwertsteuerpflicht unterliegt und
  • dass die Steuer auch dann (und damit doppelt) bezahlt werden muss, wenn der Staat den Drogenerlös bereits eingezogen hat.

Das Bundesverwaltungsgericht liess gemäss NZZ nur offen,

ob der Strafrichter den als Mehrwertsteuer geschuldeten Betrag überhaupt einziehen durfte, doch hätte das im Strafverfahren geklärt werden müssen. Und schliesslich weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Drogenerlös an den Kanton ging, während die Mehrwertsteuer dem Bund zusteht.

Im Grunde geht es also nur darum, dass der Bund auch vom Drogenhandel profitieren möchte und dies nicht mehr den Kantonen überlassen will. Die Lösung des Bundesverwaltungsgerichts erscheint nun aber als zu einfach. Sie lautet im Ergebnis: Ach was streiten wir uns überhaupt? Bitten wir doch den Drogenhändler einfach doppelt zur Kasse.

Der Entscheid ist gemäss NZZ noch nicht rechtskräftig und wird es hoffentlich nie werden.