Der Dienst zieht um
Der Dienst für besondere Aufgabe (DBA) wird ab 2008 dem EJPD unterstellt. Einer Medienmitteilung ist folgende Begründung zu entnehmen:
Mit der Zuordnung zum EJPD können Vereinfachungen im technischen Betrieb und Verbesserungen im nationalen und internationalen Informationsaustausch unter den Strafverfolgungsbehörden erzielt werden. In den letzten Jahren hat sich aufgrund der Entwicklung der Telekommunikation auch die Fernmeldeüberwachung gewandelt. Heute sind Informatiksysteme in Betrieb, die sich in der Beschaffung, Entwicklung und Betrieb kaum von den Informatiksystemen unterscheiden, die das EJPD schweizweit für die Strafverfolgungsbehörden betreibt (Fahndungsregister, Informationsplattformen etc.). Das System des DBA wird bereits seit längerer Zeit vom EJPD betrieben, so dass sich der Wechsel zum Systembetreiber aufdrängte.
Damit rückt der Dienst noch näher an die Bundesanwaltschaft und die Bundeskriminalpolizei. Das ist zweifellos praktisch. Ob es richtig ist, wage ich zu bezweifeln. Wie ist denn beispielsweise garantiert, dass Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei keinen Zugriff auf die Ergebnisse nicht genehmigter Überwachungen haben? Ich gebe zu, dass die Frage eher theoretischer Natur ist, da es nicht genehmigte Überwachungen kaum gibt.