Der Gefängnisdirektor: Anwalt der Täter und der Opfer
In der aktuellen Ausgabe von “Schweiz am Wochenende” (03.12.2022, 24 f., paywall) präsentiert sich der Gefängnisdirektor der JVA Solothurn als erfolgreicher Kämpfer gegen die gerichtlichen Massnahmenverlängerungen nach Art. 59 Abs. 4 StGB. Die Verlängerung der Massnahmen durch die Gerichte sei gemäss dem Direktor bis ungefähr 2013 praktisch eine Formsache gewesen, aber:
Wir haben im “Schache” darum gekämpft, dass sich das ändert. Erfolgreich.
Inzwischen seien die Akteure, nämlich die Richter, Staatsanwälte und Anwälte forensisch besser gebildet [hier vergisst der Direktor übrigens die allerwichtigsten drei Akteure, nämlich die Psychiater, die Vollzugsbehörden und die Verfahrensobjekte, die eigentlich Subjekte sein müssten]:
Die Gerichte sprechen Verlängerungen häufig nur noch für zwei bis drei Jahre aus statt wie früher für fünf Jahre.
Diese Gerichtspraxis sei eine Folge der Bewegung im System, nicht etwa deren Ursache. Letztere liege in den Fortschritten der Forensik. Als Beispiel für das Erfolgsmodell nennt er den “doppeltgesicherten Ausgang”, den die JVA entwickelt habe. Bis zu vier solcher Ausgänge pro Jahr seien vorgesehen zur mehrstündigen fachlich begleiteten Konfrontation mit “komplexen Lebensaufgaben” ausserhalb des Gefängnisses, zusätzlich gesichert mit GPS-Empfängern (es sind wohl eher Sender) am Körper des Häftlings.
Doch der Direktor, der nebenbei auch als Kammervorsitzender in einer Fachkommission tätig ist, sieht die hart erkämpften Fortschritte in Gefahr, denn seit ungefähr 2010 habe es sich eingebürgert, das hinterletzte Rechtsmittel gegen den Massnahmenvollzug auszuschöpfen.
Das ist zwar durchaus legitim, kostet aber alle Seiten Energie und Zeit, die man gescheiter einsetzen könnte.
Mit mit dem jahrelangen Kampf gegen die Massnahme sinke die Bereitschaft der Häftlinge, an sich zu arbeiten. Das Schlimmste am prinzipiellen Widerstand aber sei die Verdrehung der Begriffe. Plötzlich würden aus Mördern und Kinderschändern “Opfer der Justiz”:
Diese Umdrehung ist respektlos gegenüber den Opfern. Wir haben es mit Tätern zu tun. Das lässt sich nicht schönreden.
Was der Direktor verschweigt, und es sei ihm hiermit ausdrücklich auch im Namen der Täter verdankt: Die wahre Ursache für die hinterletzten Rechtsmittel gegen den Vollzug sind die geldgierigen Anwälte, die sich an diesen Rechtsmitteln auf Kosten der Täter, der Opfer und der öffentlichen Sicherheit schamlos bereichern.