Der Verteidiger als Ankläger

Einem heute publizierten Entscheid des Bundesgerichts ist zu entnehmen, dass eine amtliche Verteidigung widerrufen wurde, nachdem der Beschuldigte einen Wahlverteidiger beauftragt hatte. Gegen seine Entlassung als amtlicher Verteidiger führte dieser Beschwerde:

Am 23. Mai 2020 erhob B.. Beschwerde beim Appellationsgericht. Er beantragte, ihn wieder als amtlichen Verteidiger von A. einzusetzen und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, die Herkunft der für die Wahlverteidigung aufgewendeten Geldmittel abzuklären und allenfalls ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei zu eröffnen (aus der Sachverhaltsdarstellung des Bundesgerichts in BGer 1B_588/2020 vom 09.12.2020. Hervorhebungen durch mich). 

Im Entscheid des Bundesgerichts ging es dann aber um eine Beschwerde, welche der neue Privatverteidiger für den Beschuldigten führte. Er verlangte erfolglos die unentgeltliche Rechtspflege. Die Beschwerde ging gemäss Bundesgericht an der Sache vorbei und war aussichtslos (Präsidialentscheid).