Die Angst vor der Flucht des Weggewiesenen

Das Bundesgericht hat heute seinen Entscheid über eine Haftbeschwerde publiziert, die es in Fünferbesetzung entschieden hat bzw. entscheiden musste (BGer 1B_354/2019 vom 12.08.2019). Es erkannte bei einem des Landes Verwiesenen auf Fluchtgefahr (Untertauchen!) und bejahte auch die Verhältnismässigkeit der Haft, obwohl der unbedingte Teil der erstinstanzlich ausgesprochenen Strafe (das Urteil ist wohl noch nicht begründet) wohl schon verbüsst ist.

Erneut ist das Bundesgericht in der Sache gnadenlos, kommt dem Beschwerdeführer aber (ausnahmsweise, Art. 66 BGG) bei den Kosten entgegen, womit es sich den Aufwand für ein aussichtsloses Inkasso erspart. Ein UP-Gesuch hatte die Anwältin des Beschwerdeführers nicht gestellt.