Die ausserordentliche Staatsanwälte des Bundes …
… schliessen ihre Untersuchungen in zwei Fällen ab. Ein Verfahren wird den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Bern übertragen, das andere wird erwartungsgemäss eingestellt (vgl. meinen früheren Beitrag).
Im ersten Fall teilt das EJPD folgendes mit:
Die am 10. Oktober 2007 von einer Einzelperson eingereichte Strafanzeige erhob den Vorwurf einer möglichen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB), nachdem Medienberichte diverse Informationen über eine von der Bundesanwaltschaft anfangs 2007 eingestellte Strafuntersuchung veröffentlicht hatten. Die Ermittlungen von Thomas Weltert, ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes, konnten die erhobenen Vorwürfe nicht erhärten. Entsprechend wurde das Verfahren in Übereinstimmung mit Artikel 106 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP; SR 312.0) eingestellt.
Der zweite Fall betrifft zwei Mitarbeiter der Bundeskriminalpolizei:
Die Ermittlungen, die im Anschluss an eine vom Bundesamt für Polizei (fedpol) am 19. Juli 2007 gegen zwei Mitarbeiter dieses Amtes eingereichte Strafanzeige aufgenommen wurden, lieferten Hinweise auf ein mögliches strafrechtlich relevantes Verhalten. Aus Gründen der Verfahrensökonomie und der Verhältnismässigkeit hat der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes Pierre Cornu allerdings auf die Eröffnung einer Voruntersuchung verzichtet und den Fall – in Übereinstimmung mit Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP; SR 312.0) sowie nach Beantragung und Erhalt der Bewilligung zur Verfolgung der Betroffenen – den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Bern zur gerichtlichen Beurteilung übertragen.