Die BaZ zieht vor den EU-Gerichtshof?
Das gestern hier erwähnte Urteil des Bundesgerichts bewirkt, dass in der Schweiz wieder ein bisschen über Medienfreiheit diskutiert wird, so etwa auf Tages-Anzeiger online. Dass der Tagi gleich über einen Gang an den “EU-Gerichtshof” nachdenkt, mag eine von vielen Erklärungen sein, warum die Pressefreiheit in der Schweiz nie hoch geachtet war.
EuGH EGMR/EMRK
Wenn die BAZ jetzt öffentlich ihr Nachdenken bekannt gibt, kann man dies auch so verstehen, dass sie zwar schon entschieden haben, das Urteil zu akzeptieren, aber vorher noch Gras darüber wachsen lassen….
Die Journalistin war imho äusserst schlecht beraten, auch den Verdienst des Dealers zu publizieren. Das hatte keinen besonderen News-Wert aber zur Folge, dass die Ausnahmebestimmung des Quellenschutzes zum Tragen kommen könnte, und zwar auch beim Weiterzug!
Man hätte dann ausser den Kosten ein für den Quellenschutz noch nachteiligeres Präjudiz…
Wie geht es jetzt weiter? Bekanntlich ist der EGMR überlastet und das Ganze kann Jahre dauern. Aufschiebende Wirkung hat die EGMR-Beschwerde aber nicht, oder? Der BGE war ja sowieso ein reiner Ermessensentscheid…was kann da der EGMR schon ändern? Dementsprechend wäre es möglich, dass nach StPO 176 eine Ordnungsbusse ausgesprochen (Abs. 1) oder gar ein Strafverfahren nach Abs. 2 eingeleitet würde.
Denkbar wären sonst auch noch “Umgehungsversuche” wie etwa prozessuale Zwangsmassnahmen oder Editionsverfügungen.
Wüsste auch gern, wie das nun weitergehen soll. Die StA hat sich in eine ziemlich schwierige Lage begeben. Sie kann ja jetzt nicht einfach zurückkrebsen. Was immer sie macht, es ist falsch.
Bestimmt, eine unangenehme Lage. Das Verfahren könnte die StA wohl schon irgendwie einstellen. aber kann die StA einfach abwarten und nichts unternehmen? Würde nicht gerade dem Beschleunigungsgebot entsprechen.
Und wenn die StA das Verfahren fortsetzt und eine Zeugnis erzwingt, wie würde sich eine spätere EGMR Rüge auswirken?