Die Kosten des Verteidigers des Verteidigers

In einem Strafverfahren im Kanton Zürich nahm sich ein Verteidiger, dem vom Staatsanwalt eine Disziplinarmassnahme in Aussicht gestellt wurde, einen Verteidiger. Nachdem der drohende Staatsanwalt vom Obergericht in den Ausstand geschickt wurde, teilte der neue Staatsanwalt mit, er sehe hinsichtlich der angedrohten Disziplinarmassnahmen keine weiteren Schritte vor. Er weigerte sich aber, die Verteidigerkosten des Verteidigers zu entschädigen.

Das Obergericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab. Vor Bundesgericht vergass der Verteidiger, die Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG zu begründen (BGer 1B_127/2021 vom 22.12.2021). Ein höchstrichterlicher Entscheid in der Sache wäre interessant gewesen.