Die neuen Polizeimethoden

Die öffentliche Fahndung der Kantonspolizei Luzern (vgl. meinen gestrigen Beitrag) scheint ein Grosserfolg zu sein. Bereits gestern teilte die Kantonspolizei folgendes mit:

Vier Personen konnten inzwischen eruiert werden. Entsprechende Strafverfahren werden eingeleitet. Die Fotos werden von der Homepage der Kantonspolizei Luzern genommen.

Zu anderen neuen Polizeimethoden äussert sich die NZZ im Artikel Anti-Terror-Methoden gegen Pädophile. Darin wird auf eine Polizeiaktion in England und Kanada verwiesen, die zur Verhaftung von zahlreichen Sexualstraftätern geführt haben soll.

Am 28. September wurde der 28-jährige Timothy Marty Cox im elterlichen Bauernhof in Buxhall in der englischen Grafschaft Suffolk verhaftet. Kanadische und britische Experten setzten sogleich ihre bei der Terrorabwehr gewonnenen Fähigkeiten ein und meldeten den Benutzern von Cox’ Website, er mache nur mal eben Pause. Die Täuschung funktionierte: Zehn Tage lang nahmen die Beamten die Identität von Cox an und verfolgten die elektronischen «Fingerabdrücke» der Benutzer.

Die NZZ stellt die Frage, ob solche Methoden in der Schweiz zulässig wären:

Damit bleibt die Rechtsgrundlage für verdeckte Ermittlung in der Schweiz strittig. Das Zürcher Obergericht verurteilte 2005 einen Pädophilen, der von der Kinderschutzgruppe der Stadtpolizei geködert worden war und nach der Kontaktaufnahme in einem privaten Chatroom zum vereinbarten Stelldichein erschien. Laut dem Strafrechtler Christian Schwarzenegger von der Universität Zürich war die Rechtsgrundlage im betreffenden Fall ungenügend. Ohne hinreichenden Tatverdacht dürften strafprozessuale Zwangsmassnahmen nicht eingesetzt werden. Massnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr gehörten in den Bereich der kantonalen Polizeigesetze, und diese sähen in der Regel keine verdeckte Ermittlung vor.

So genau nehmen es allerdings die wenigsten Gerichte in der Schweiz. Allein die Aktion “GENESIS” (Internetpornografie vgl. frühere Beiträge) produzierte in der Schweiz über tausend Strafverfahren. Obwohl der entpsrechende Server lange vom FBI betrieben worden war (der damalige Justizminister der USA prahlte öffentlich damit), wollten unsere Gerichte nichts von unzulässigen Polizeimethoden oder gar von Verwertungsverboten wissen.